Erklärung zur Zugänglichkeit

Die Einrichtung María Marín Delgado de Robles verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte zugänglich zu machen.(Öffnet in einem neuen Fenster)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website von Psicoloria.

Status der Einhaltung

Diese Website entspricht nur teilweise der RD 1112/2018, da es Ausnahmen gibt und die unten aufgeführten Aspekte nicht erfüllt sind.

Inhalt nicht zugänglich

  • Der folgende Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
  • Nichteinhaltung der RD 1112/2018 Es gibt Logos und Bilder mit falschem oder verwirrendem Alternativtext und komplexe Bilder ohne textliche Beschreibung [Anforderung 9.1.1.1 Nichttextlicher Inhalt, der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt fehlerhaft erstellte Listen (keine Listenbeschriftung), Tabellen mit falsch beschrifteten Zellen und unsichtbare Beschriftungen von Formularelementen (Anforderung 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen, der UNE-EN 301549:2022).
  • Es gibt Tabellen, die nicht an kleine Bildschirmgrößen angepasst sind, und Formularfelder, die auf kleinen Bildschirmen nicht korrekt angezeigt werden (Anforderung 9.1.4.10 Text Resizing, der UNE-EN 301549:2022).
  • Es gibt Text, der nicht korrekt angezeigt wird, wenn Zeilenhöhen und -abstände geändert werden [Anforderung 9.1.4.12 Textabstände, von UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Elemente, die nicht über die Tastatur zugänglich sind, wie z.B. Links zu sozialen Netzwerken, der Texteditor für Kommentare, Elemente zum Sortieren von Suchergebnissen, die Paginierung von Suchergebnissen oder Kalenderpfeile [Anforderung Nummer 9.2.1.1.1 Tastatur, der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Elemente, die nicht den Fokus erhalten und daher nicht über die Tastatur bedient werden können, z.B. [Anforderung 9.2.4.3 Fokusreihenfolge, aus UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Links, deren Funktion nicht korrekt angegeben ist (sie haben eine unzureichende Beschreibung, einen zu allgemeinen Text, einen unpassenden Titel…).
    [Anforderung Nummer 9.2.4.4.4 Zweck der Verbindungen, der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Überschriften mit sich wiederholendem und/oder nicht beschreibendem Text [Anforderung Nummer 9.2.4.6 Überschriften und Kennzeichnungen, der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Bilder, Infografiken, Link- oder Schaltflächentexte, Überschriftentexte und Inhalte, die nicht in andere Sprachen übersetzt sind [Anforderung Nummer 9.3.1.2 Sprache der Teile, der UNE-EN 301549:2022].
  • Auf einigen Seiten wird dasselbe Symbol für verschiedene Zwecke verwendet, was zu Verwirrung führt [Anforderung 9.3.2.4 Konsistente Kennzeichnung, von UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Fehlermeldungen, die nicht sehr beschreibend sind, oder Fehlermeldungen, die nicht in einer einzigen Meldung zusammengefasst sind, sowie fehlende Vorschläge im Formular, um die Felder korrekt auszufüllen [Anforderung 9.3.3.1 Identifizierung von Fehlern, von UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Formulare mit Pflichtfeldern, bei denen der Benutzer nicht darüber informiert wird, sowie Felder, bei denen ein Textbeispiel für das Format des Feldes fehlt.
    (z.B. DNI) [Anforderung Nummer 9.3.3.2 Etiketten und Anweisungen, der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Formularfelder, bei denen ein Fehler gemeldet wird, wenn ein falscher Wert eingegeben wird, aber kein Vorschlag zur Korrektur gemeldet wird.
    [Anforderung Nummer 9.3.3.3.3 Vorschläge für Fehler, der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Seiten mit Syntaxfehlern, so dass einige Support-Produkte den Inhalt möglicherweise nicht richtig interpretieren (doppelte Seiten-IDs, nicht geschlossene Tags, falsche Konstruktion von Tags…).
    [Anforderung Nummer 9.4.1.1.1 Verarbeitung, der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Seiten, auf denen unterstützende Produkte nicht in der Lage sind, Informationen zu erhalten, zu interagieren und den Status von Bedienelementen der Benutzeroberfläche zu erkennen, z.B. Hilfemeldungen, Statusmeldungen zu Aktionsergebnissen, Link-Attribute, Bild der Seitensprache…, die zum Zeitpunkt ihres Erscheinens nicht von Bildschirmlesegeräten gelesen werden können [Anforderung 9.4.1.2 Name, Funktion, Wert der UNE-EN 301549:2022].
  • Auf einigen Webseiten kann es gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern kommen.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Nicht anwendbar.

Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung.

  • Es kann vorkommen, dass Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
    Es wurden jedoch Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen dies tun.

Vorbereitung dieser Erklärung zur Zugänglichkeit

Diese Erklärung wurde am 30/08/2024 erstellt.

Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine Selbsteinschätzung, die von dem Unternehmen selbst durchgeführt wurde.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 30/08/2024.

Bemerkungen und Kontaktangaben

Sie können Mitteilungen über Zugänglichkeitsanforderungen (Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018) machen, wie z.B.:

eine mögliche Nichteinhaltung dieser Website zu melden, andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt zu übermitteln, eine andere Anfrage oder einen Verbesserungsvorschlag in Bezug auf die Zugänglichkeit der Website über das folgendeKontaktformular zu machen.

Sie können einreichen:

  • Eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen der RD 1112/2018 oder ein Antrag auf zugängliche Informationen in Bezug auf: Inhalte, die gemäß Artikel 3, Absatz 4 vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 ausgenommen sind Inhalte, die von der Einhaltung der Anforderungen an die Zugänglichkeit ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

In dem Antrag auf Zugang zu Informationen müssen die Fakten, die Gründe und der Antrag klar dargelegt werden, um nachzuweisen, dass der Antrag angemessen und rechtmäßig ist.

Optionaler Inhalt

Diese Website erfüllt die Anforderungen der UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen der RD 1112/2018.

Die letzte Überprüfung der Zugänglichkeit wurde am 30/08/2024 durchgeführt.

Die Website ist optimiert für Microsoft Internet Explorer 8.0 oder höher und die neuesten Versionen von FireFox, Safari, Opera und Google Chrome.
Die empfohlene Mindestauflösung beträgt 1280×1024.

Die Website ist für die Responsive-Ansicht konzipiert, so dass sie auf Tablet- und Mobilgeräten optimal angezeigt wird.
Auf diesen Geräten ist sie für die Anzeige auf den neuesten Versionen von Chrome für Mobiltelefone, Firefox für Mobiltelefone, Safari für Mobiltelefone, Opera Mini und dem nativen Browser von Android optimiert.